Fortführung der Umweltförderprogramme

Im Dezember 2023 wurde die Fortführung städtischen Umweltförderprogramme beschlossen. Hierzu hielt unsere FDP-Stadträtin Dagmar Criegee folgende Stellungnahme:

„Wir sind einverstanden mit dem Zusammenfassen der gebäudebezogenen Förderprogramme. Die Vereinfachung der Bearbeitung der Anträge durch Anerkennung des  BAFA-Bescheids als Grundlage für die städtische Förderung begrüßen wir. Mehr Arbeit als notwendig braucht sich auch die Stadt Walldorf nicht zu machen.

Gelegentlich müssen alle Regelungen auf Aktualität und Sinnhaftigkeit überprüft werden, deshalb stimmen wir allen weiteren Änderungen zu. Vor allem freut uns die Ausweitung der Förderung von PV-Anlagen auf verpflichtende PV-Anlagen, denn die Käufer dieser Anlagen haben die gleichen Kosten wie diejenigen, die nicht verpflichtet sind, Photovoltaik auf ihrem Dach zu installieren. Damit wird in Walldorf der Ausbau dieser umweltfreundlichen Technologie gefördert.

Eine Ergänzung aber würden wir den Umweltförderprogrammen gerne hinzufügen:

Aus einer eingesetzten kWh Strom erhält man mit der Erdwärmepumpe die Energie von ca. 5,5 kWh als Wärme, mit der Luft-Wärmepumpe immer noch ca. 3,8 kWh. Auch wenn diese einen geringeren Wirkungsgrad hat als die Erdwärmepumpe, ist sie doch umweltfreundlicher als Öl- und Gasheizung.

Erinnern möchten wir auch daran, dass ein Teil der von der Luft-Wärmepumpe eingesetzten Energie in Form von Wärme kostenlos und emissionsfrei aus der Luft entnommen wird. 

Aus diesen Gründen halten wir die zusätzliche Förderung von Luft-Wärmepumpen für sinnvoll und würden diese gerne in das Förderprogramm für Wärmepumpen aufnehmen. Wir stimmen dem Verwaltungsvorschlag zu.“

Unser Hinweis zur Aufnahme von Luft-Wärmepumpen in das Förderprogramm soll noch einmal im Technischen Ausschluss beraten werden.