Stellungnahme zum Antrag auf Erstellung einer Baumschutzsatzung

Als FDP-Fraktion sind wir uns in dem Anliegen einig, die Bäume in unserer Gemeinde bestmöglich schützen zu wollen. Allerdings können wir der Herangehensweise, dies durch eine wie im Antrag vorgeschlagene Baumschutzsatzung zu erreichen, nicht zustimmen.

Weshalb?

Anders als Bündnis 90 die Grünen sind wir der Meinung, dass man anstelle von Verboten größere Erfolge im Naturschutz beziehungsweise hier speziell im Baumschutz durch Anreize erzielen kann. Eine wie von Bündnis 90 die Grünen vorgeschlagene Baumschutzsatzung könnte kontraproduktive Konsequenzen zur Folge haben, wie beispielsweise dass man sich grundsätzlich dagegen entscheidet, neue Bäume zu pflanzen, aus der Sorge, diese ansonsten nicht mehr entfernen oder auch im größeren Umfang verändern, also beschneiden, zu dürfen.

Anstatt die Bürgerinnen und Bürger zu bevormunden und mit einem weit ins Private eingreifenden Verbot zu konfrontieren, vertrauen wir als FDP-Fraktion auf das verantwortungsbewusste Verhalten der Bürgerinnen und Bürger in Walldorf. Wir gehen nicht davon aus, dass diese leichtfertig Bäume auf ihren Grundstücken fällen oder radikal beschneiden. Manchmal verändern sich allerdings auch die Lebenssituationen und dann sollte es aus unserer Sicht auf dem eigenen Grundstück möglich sein, das Privatgelände an die neuen Situationen anzupassen.

Wie der Baumschutzsatzung der Stadt Mannheim zu entnehmen ist, welche die Grünen ihrem Antrag als Vorbild beigelegt haben, ist es dort nicht nur verboten, Bäume zu entfernen oder zu zerstören, sondern auch sie zu verändern. Es wird ausgeführt, dass unter „verändern“ ein „Eingriff in Krone, Stamm oder Wurzel“ gemeint ist, der „das charakteristische Aussehen veränder[t], verunstaltet oder das weitere Wachstum verhindert. Als Eingriff gelten auch das Einkürzen oder Abwerfen von Baumkronen.“ Nach dieser Satzung ist es den Bürgerinnen und Bürgern also nicht mehr erlaubt, auf ihren eigenen Grundstücken Bäume ohne Genehmigung zu verändern. Wenn ein Baum also beispielsweise übermäßig viel Schatten spendet, muss man erst eine Genehmigung beantragen, um zum Beispiel die Krone des Baumes Einkürzen zu dürfen. Damit ist ein wahres Bürokratiemonster geboren. Selbstverständlich ist der Schutz unserer Bäume unerlässlich, es stellt sich hier allerdings die Frage der Verhältnismäßigkeit: Ist ein derartig tiefer Eingriff ins Privatgrundstück gerechtfertigt, sogar wenn es um das Beschneiden von Bäumen geht? Zudem müsste bei jedem Antrag auf beispielsweise Eingriff in die Baumkrone von städtischer Seite überprüft werden, ob dies zulässig ist. Das würde, einen enormen Arbeitsaufwand bedeuten. Wir trauen den Bürgerinnen und Bürgern zu, dass sie verantwortungsvoll mit den Bäumen auf ihren Grundstücken umgehen und halten es daher nicht für notwendig, dass Veränderungen an den Bäumen von städtischer Seite überprüft werden müssen.

 

Aus unserer Sicht bestehen bereits ausreichend gesetzliche Reglungen. Es ist beispielsweise laut Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich verboten, im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September Bäume zu fällen oder stark zurückzuschneiden. Sollte zum Beispiel ein Vogelnest im Baum sein, darf dieser nicht einmal in der genannten Zeit gefällt oder zurückgeschnitten werden, da es, wie ebenfalls im Bundesnaturschutzgesetz verankert, verboten ist die „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Damit sind aus unserer Sicht die gesetzlichen Reglungen ausreichend - mit weiteren Verboten kommen wir dem Schutz der Bäume daher nicht näher. Es muss also ein anderer Weg gewählt werden: Alternativ zu einem Verbot schlagen wir vor, mehr Anreize zu setzten, um neue Bäume auch auf Privatgrundstücken zu pflanzen bzw. über die richtige und nachhaltige Pflege von bereits bestehenden Bäumen zu informieren. Hier hat die Stadt Walldorf in den vergangenen Jahren schon einige Angebote vorgelegt, wie beispielsweise die Baum- und Strauch-Pflanzaktion im Jahr 2018 - vielleicht könnten diese und ähnliche Angebote noch weiter ausgebaut werden. Wir als FDP-Fraktion würden an dieser Stelle gerne vorschlagen, dass die Stadt Walldorf Baumschnittkurse beziehungsweise Kurse zu Pflegemaßnahmen von Gärten organisiert, um eine artgerechte Pflege und das gesunde Wachstum der Bäume in Walldorf zu stärken.

Dem Grundsatz, die Bäume in unserer Gemarkung auch auf Privatgelände zu schützen, können wir uns zwar wie eingangs bereits dargelegt anschließen, die Herangehensweise und damit den Antrag von Bündnis 90 die Grünen lehnen wir allerdings aus den genannten Gründen ab.