Änderungen Walldorf-Pass

In der letzten Sitzung des Gemeinderats wurden Änderungen des Walldorf-Passes sowie die Bezuschussung des Jugendtickets BW bzw. Deutschland-Ticket für Walldorfer Jugendliche beschlossen. Hierzu hielt unser FDP-Stadtrat Dr. Günter Willinger folgende Stellungnahme:

„Die FDP-Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag zur Änderung des Walldorf-Passes und der Bezuschussung des Jugendtickets BW bzw. des Deutschlandtickets für Walldorfer Jugendliche zu.

Der heutige Beschlussvorschlag weicht deutlich vom ursprünglichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, der unabhängig von den bestehenden Regelungen des Walldorf-Passes eine nicht näher bezifferte Subventionierung des Jugendtickets BW beinhaltet hatte.

Aus dem ursprünglichen Antrag hätten sich nicht absehbare Kosten ergeben können, die wir nicht mittragen wollten.

Auch wenn die Walldorfer Finanzsituation noch gut ist, halten wir eine Bezuschussung nach dem Gießkannenprinzip für kurzsichtig und falsch. Die Bezuschussung in Höhe von 20 v. H. , die analog zum Walldorf-Pass gestaltet wird, halten wir dagegen für sinnvoll.

Wir sind froh, dass wir uns im Finanzausschuss auf eine Regelung einigen konnten, die die Kriterien des Walldorf-Passes für eine Bezuschussung des Jugendtickets BW bzw. des Deutschlandtickets zugrunde legen.

Bei der letzten Änderung des Walldorf-Passes hatte unsere Fraktion darauf gedrungen, dass Familien mit drei oder mehr Kindern den Walldorf-Pass ohne Einkommensgrenzen erhalten konnten.

Wir können uns jetzt aber der Meinung der Verwaltung anschließen, dass der Walldorf-Pass grundsätzlich einkommensabhängig geregelt werden sollte. Dies vor allem in Hinblick darauf, dass die Einkommensgrenze für eine Familie mit drei Kinder bei 6.680 netto liegt.

Über die Erhöhung der Altersgrenzen für „Seniorinnen und Senioren“ von 60 auf 65 Jahren haben wir ausführlich diskutiert. Es ist für uns selbstverständlich, dass ein Bestandsschutz für die diejenigen bestehen muss, die zum 01.01.2026 schon 60 aber noch keine 65 Jahre alt sind und bereits einen Walldorf-Pass besitzen.

Wir befürworten aber auch einen Vertrauensschutz für die nächsten fünf Jahre für diejenigen zwischen 60 und 65, die noch keinen Walldorf-Pass besitzen, ihn aber beantragen könnten, zum Beispiel wenn sie mit 63 in Rente gehen. Auch sie sollten den Walldorf-Pass erhalten können.“

Unser Änderungsantrag wurde angenommen. Zudem betonte unsere Fraktionsvorsitzende Paula Glogowski aufgrund der Debatte im Gemeinderat noch ein paar Punkte zur Entscheidung der Festlegung einer durchgängigen Einkommensabhängigkeit des Walldorf-Passes:
Unsere Fraktion war damals großer Verfechter der Reglung, dass der Walldorf-Pass ab dem 3. Kind einkommensunabhängig war. Nun haben wir im Finanzausschuss einstimmig empfohlen, die Einkommensgrenzen deutlich anzuheben und gleichzeitig eine durchgängige Einkommensabhängigkeit zu beschließen. Eine fünfköpfige Familie kann nun bis zu 6.680
netto (!) verdienen, um weiterhin berechtig zu sein. Bei diesem Betrag ist das Kindergeld, das sich bei drei Kindern auf 765€ beläuft, nicht einberechnet. Im Grund sind es dann also sogar rund 7500€, die eine fünfköpfige Familie netto verdienen kann, um weiterhin berechtigt für den Walldorf-Pass zu sein. Wir finden, dass das deutliche Anheben der Einkommensgrenzen eine durchgängige Einkommensabhäniggkeit berechtigt. Wir fördern weiterhin Familien bis weit in die Mittelschicht hinein. Daher konnten wir uns dieser Entscheidung bei einer Enthaltung mehrheitlich anschließen.