FDP Walldorf - Wir alle sind Walldorf
FDP Walldorf - Wir alle sind Walldorf
Meldungen
FDP Ortsverband Walldorf
Aktuell haben wir 2 Stadträtinnen und 3 Stadträte, 40 Mitglieder und ein Durchschnittsalter von 53 Jahren.
Gegründet wurde der DVP-Ortsverband am 15.11.1947 in der Schlossbrauerei "Börs" (heute Sickinger Hof) von den 9 Gründungsmitgliedern:
Hans Brenzinger (Schlosser), Wilhelm Willinger (Kaufmann), Ludwig Ettner (Landwirt), Wilhelm Mayer (Landwirt), Wilhelm Schleich (Elektromeister), Gustav Steinmann (Angestellter), Robert Baar (Major a.D.), Karl Willinger (Sattlermeister) und Karl Emmert (Friseur)
Am 7. Dezember 1947 wurde die DVP mit 14,9% in den Gemeinderat gewählt.
Vertreten durch: Ludwig Ettner, Wilhelm Schleich und Wilhelm Willinger.
Am 15.11.1953 wurden 7 Gemeinderäte der DVP gewählt.
Am 18.02.1954 wurde mit Wilhelm Willinger der erste FDP/DVP Bürgermeister gewählt.
Gemeinsam mit der Fraktion und den beiden Vorsitzenden: Willi Gerlinger und Gerhard Vorfelder, begann in diesem Zeitraum die Weichenstellung für Blütezeit Walldorfs. Vom ärmsten Arbeiter- und Bauerndorf des damaligen Landkreises Heidelberg, hin zur Wohn- und Industriestadt.
Als er im Februar 1974 aus dem Amt schied, konnte er seinen Nachfolgern ein blühendes Gemeinwesen mit neuen Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen übergeben.
Am 15.02.1974 übernahm ein weiterer liberaler Bürgermeister für 24 Jahre das Amt. Dr. Jürgen Criegee stellte die Weichen für das, was Walldorf heute ist.
Eine attraktive Kleinstadt mit dem Sitz von mehreren Weltkonzernen.
Seit dem 1. August 2021 hat Walldorf wieder einen liberalen Bürgermeister, unseren ehemaligen Gemeinderat Matthias Renschler.
Positionen
Kontakt
Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“