Grundsteuer C

In der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde über eine mögliche Einführung der Grundsteuer C diskutiert. Hierzu hielt unsere FDP-Stadtrat Günter Lukey folgende Stellungnahme:
„Die Grundsteuer C ist ein Instrument, das eingeführt wurde, um ungenutzte oder ungenügend genutzte Grundstücke stärker zu besteuern. Ziel ist es, Anreize zu schaffen, diese Flächen besser zu entwickeln, beispielsweise durch Wohnungsbau oder gewerbliche Nutzung. Die Kommunen in B.-W. können dabei selbst entscheiden, ob sie eine Grundsteuer C für baureife Grundstücke erheben wollen. Die Entscheidung muss in einer Allgemeinverfügung bekanntgegeben und mit städtebaulichen Erwägungen begründet werden. Es müsste hierzu eine jährliche Aktualisierung des Baulückenkatasters erfolgen. Vieles spricht dafür, dass mit dieser Maßnahme Bürokratie unnötig aktiviert werden würde.
Wir von der FDP- Fraktion sehen mit dieser Steuer eine zusätzliche Belastung für Grundstückseigentümer und halten sie für sozial ungerecht, denn diejenigen, die finanziell gut dastehen, belastet die Steuer weniger als beispielsweise Rentnerinnen und Rentner, die vielleicht ein Grundstück - aber dafür wenig Geld auf dem Konto haben. Betroffen wären somit in erster Linie private, kleine Eigentümer, die Grundstücke vorhalten, um sie zu einem späteren Zeitpunkt ihren Kindern oder Enkeln zu vererben. Die erhoffte Lenkungswirkung, baureife Grundstücke einer schnellen Bebauung zuzuführen, bleibt damit in der Regel außen vor und ist bei den momentanen Baupreisen auch kaum gegeben.
Nur Spekulanten oder potente Bauträgergesellschaften würden profitieren, was nicht in unserem Sinne sein kann. Grundstücke würden sich durch die höhere Grundsteuer verteuern und bei Veräußerung weitergegeben werden. Eine angedachte Baulandmobilisierung dürfte in vielen Städten und Gemeinden damit ausbleiben.
Weil die Steuer hoch umstritten ist, wird sie auch nur in wenigen Kommunen umgesetzt. Eine rechtssichere Erhebung ist zum jetzigen Zeitpunkt zudem kaum möglich, so dass die Grundsteuer zumindest vorerst wirkungslos bleibt und nur Bürokratie erzeugt, die nicht gewollt ist. Damit ist die Sinnhaftigkeit der Grundsteuer C aus unserer Sicht stark eingeschränkt.
Die FDP- Fraktion schließt sich der Meinung der Verwaltung an und unterstützt daher den Vorschlag, die Grundsteuer C zum 01.01.2026 nicht einzuführen.“