Stellungnahme zum Antrag von Bündnis 90/ die Grünen zu Stellenbewertungen

In der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde über den Antrag von Bündnis 90/die Grünen diskutiert, der sich mit der Thematik der Stellenbewertungen im Rathaus beschäftigt. Die ersten beiden Punkte wurden von der antragsstellenden Fraktion zu Beginn des Tagesordnungspunktes zurückgezogen, da sie vom Kommunalrechtsamt als nicht zulässig eingestuft wurden. Die Stellungnahme für unsere Fraktion hielt Stadträtin Dagmar Criegee: 

„Im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird behauptet, bei den Stellenbewertungen seien Fehler unterlaufen und es lägen erhebliche fachliche Defizite vor. Diese Vorwürfe bleiben jedoch vage und werden nicht weiter erläutert. Aus unserer Sicht ist niemand in diesem Gremium dazu befähigt, die fachliche Qualität eines Gutachtens zu bewerten, das von einem Sachverständigen erstellt wurde, der regelmäßig ohne Beanstandung durch die Kommunalaufsicht bzw. die Gemeindeprüfungsanstalt überprüft wird.

Darüber hinaus wird ohne Nachweis angeführt, die Verwaltungsspitze habe dem Gemeinderat zugesichert, sämtliche Stellenbewertungen würden durch die Gemeindeprüfungsanstalt erfolgen. Eine solche Zusage ist uns nicht bekannt. Sie ist also wohl nicht an den gesamten Gemeinderat gegangen und zudem haben wir auf Rückfrage erfahren, dass sie auch nicht vom Bürgermeister selbst kam. Wir halten es daher für fragwürdig, sich auf eine solche Aussage zu beziehen.

Auch der Vergleich mit Stellenbewertungen anderer Kommunen erscheint uns wenig zielführend. Aufgabenprofile und Verantwortungsbereiche unterscheiden sich häufig deutlich, so dass ein belastbarer Vergleich nicht möglich ist.

Wie aus dem Schreiben des Kommunalrechtsamts hervorgeht, sind die ersten beiden Punkte des Beschlussvorschlags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als rechtswidrig einzustufen. Aus diesem Grund lehnen wir sie ab.

Der dritte Vorschlag ist hingegen grundsätzlich diskussionswürdig.

Die FDP-Fraktion spricht sich jedoch weiterhin für die bewährte Praxis aus, interne Ausschreibungen den externen vorzuziehen. Dies gibt der Stadt die Möglichkeit, eigene Fachkräfte zu fördern und auf erprobte Kompetenzen zurückzugreifen. Sollte sich keine geeignete Bewerberin oder kein geeigneter Bewerber im Rahmen der internen Ausschreibung finden, erfolgt – wie bisher – eine externe Ausschreibung. Im Übrigen entscheidet die Verwaltungsspitze bei jeder Stellenbesetzung gemeinsam mit dem Personalrat darüber, ob intern, extern oder beides ausgeschrieben wird. Dabei sind wir überzeugt, dass dabei das Wohl der aktuellen und zukünftigen Beschäftigten im Mittelpunkt steht.“

Noch ein Nachtrag zu dieser Thematik: Die Mehrheit des Gemeinderats stimmte für den Punkt 3 „Stellen in Leitungspositionen ab EG 10 und ab A 11 müssen in Zukunft intern und extern ausgeschrieben werden“. Wir haben diesem Punkt nicht zugestimmt. Unser Grund: Immer wieder diskutieren wir im Gemeinderat darüber, wie wir die Belegschaft der Stadt halten und Fluktuation vermeiden können. Wir schaffen Mitarbeiterwohnungen, fördern Weiterbildungen, bezuschussen ein Deutschlandticket und ein Gesundheitsmanagement und tun all das und mehr, um die Attraktivität der Stadt Walldorf als Arbeitgeberin zu steigern. Mit der bisherigen Praxis hatten wir - mit Rückhalt des Personalrates - eine gute Möglichkeit, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt vorrangig Entwicklungsmöglichkeiten anzubieten. Wenn intern keine passenden Kandidatinnen und Kandidaten gefunden werden konnten, wurden die Stellen selbstverständlich extrem ausgeschrieben. Diese Praxis bot eine Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt und stützen sich auf die große Expertise der Belegschaft. Dies hätten wir gerne beibehalten. Selbstverständlich akzeptieren wir dennoch die demokratische Entscheidung. Dennoch möchten wir unser Bedauern darüber ausdrücken.