Übernahme der innerörtlichen Kreisstraße

Im Gemeinderat wurde die Übernahme der Kreisstraße K4256 beschlossen. Hierzu hielt unser FDP-Stadtrat Günter Lukey folgende Stellungnahme:

„Das neue baden- württembergische Landesmobilitätsgesetz vom 29.03.25 zielt darauf ab, die Mobilität in den Städten und Gemeinden nachhaltiger zu gestalten. Es bietet den Kommunen die Möglichkeit, als Träger der Straßenbaulast den öffentlichen Verkehrsraum selbst neu zu gestalten und damit fußgänger- und radfahrfreundlicher zu modellieren.

Dies kommt unserer Intention entgegen, Teile der Nusslocher- und der Bahnhofstraße sowie das Anschlussstück vom Mühlwegkreisel bis zur L723 die bisher noch Kreisstraßen sind, in städtische Hand zu übernehmen. Damit können wir unseren Handlungsspielraum nutzen, um Tempo 30 auf allen Straßen Walldorfs durchzusetzen. Und wir hoffen  gleichzeitig, dass eine deutliche Reduzierung der Lärmbelastung und eine Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner erreicht werden.

Die Unterhaltung der Straßen wird von einem Ingenieurbüro auf ca. 18.000 für die nächsten Jahre geschätzt, die wir für überschaubar und vertretbar halten. Die Übergabe der Straßenbaulast an die Stadt soll ohne einen finanziellen Ausgleich durch den Kreis erfolgen.

Ein zentraler Aspekt des Mobilitätsgesetzes ist es, den bedarfsgerechten Ausbau den tatsächlichen Bedürfnissen aller Nutzer anzupassen. Die FDP- Fraktion geht davon aus, dass zumindest ein Teil des Gemeinderates Walldorfer Belange viel lieber in den eigenen Händen sieht, als von einer Kreisbehörde abhängig zu sein, die sich nur schwerfällig bewegt. Es bleibt für uns zweifelhaft, ob mit dem Landkreis eine für beide Seiten in naher Zukunft einvernehmliche Lösung gefunden werden könnte.

In der Übernahme sehen wir eine Chance, Tempo 30 auf allen Walldorfer Straßen durchzusetzen sowie den Fuß- und Radverkehr zu stärken und zu einer zukunftsfähigen und gesünderen Mobilität beizutragen.

Wir stimmen der Übernahme zu.“